ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER
Das hat jeder schon einmal gelesen. Es ist richtig! Wenn Kinder unter 18 sind. Wenn sie geschmiert haben. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Das hat jeder schon einmal gelesen. Es ist richtig! Wenn Kinder unter 18 sind. Wenn sie geschmiert haben. Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Schmierereien/Graffiti an fremdem Eigentum sind Straftaten – Sachbeschädigungen nach §§ 303, 304 Strafgesetzbuch. Und vor der Begehung von Straftaten haben Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte ihre minderjährigen Schutzbefohlenen durch geeignete Erziehungsmaßnahmen zu bewahren.
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Für Hinweise aufmerksamer Bürger an die Polizei (Telefon 110), die dazu führen, dass der/die Täter gestellt werden, zahlt graffiti-ex 110 Euro. [..mehr]
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