RICHTER MÜSSEN GERECHT RICHTEN
Sie sind dazu berufen, überführte Schmierer und Sprayer wegen Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 Strafgesetzbuch zu verurteilen. Einige -nicht alle- wenden die Gesetze so an, dass die Urteile unverständlich milde ausfallen oder dass es zu nicht gerechtfertigten Einstellungen und Freisprüchen kommt.
Folge:
Die Täter jubeln und halten unseren Staat für einen Nachtwächterstaat. Geschädigte resignieren. Polizisten und Staatsanwälte werden demotiviert.
Zu große Milde liegt vor, wenn Richter Schmierereien als Kavaliersdelikte oder leichte Jugendsünden bewerten. Auch dann, wenn sie die Strafe zur Bewährung aussetzen, obwohl der Täter 9-mal von der Polizei erwischt wurde.
Zu hohe Anforderungen an Beweise werden gestellt, wenn Richter gleichsam in das Gesetz hineinlesen: "Schmierer und Sprayer dürfen nur verurteilt werden, wenn sie auf frischer Tat gefasst worden sind oder ein Geständnis abgelegt haben."
Das ist eine unzulässige und ungesetzliche Beschränkung des Rechtes der freien Beweiswürdigung. Identität des "Tags", Blackbooks, Fotos, zeitliche Nähe, Farbschneisen von der Disco nach Hause, einschlägige Vorstrafen dürfen nicht von vornherein "außen vor" bleiben.
Ein Zivilrichter hat dies einmal richtig gesehen und verurteilt.


